Kosten beim Fachanwalt für die Rechtsberatung in Wuppertal

Hier finden Sie alle Informationen zu den Kosten und Honoraren meiner Kanzlei in Wuppertal. Die Anwaltskosten für bestimmte Leistungen unterscheiden sich. Grob lassen sie sich in Beratungsgespräche, Verfahrenskosten-, Prozesskosten- und Beratungshilfe einteilen.

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Honorare und Verfahrenskosten

Scheuen Sie sich nicht, die Frage „Was kostet das?“ zu stellen. Ich habe zwar keine Preisliste, aber dafür das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in dem die Anwaltsgebühren verbindlich vorgeschrieben sind. Jeder Anwalt in Deutschland muss nach diesen Gebührensätzen abrechnen.
Die Kosten eines ersten Beratungsgespräches betragen in meiner Kanzlei je nach Schwierigkeit und Umfang der Beratung zwischen 10,00 EUR und 190,00 EUR netto (zzgl. MwSt.). Im konkreten Fall errechne ich Ihnen gerne voraussichtlich anfallende Kosten, bevor sie dann überhaupt entstehen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie mit mir aber auch, soweit gesetzlich zulässig, ein Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbaren. Wenn Sie also vorab wissen wollen, welche Kosten auf Sie zukommen, rufen Sie Ihre Fachanwältin an. Ich gebe Ihnen gerne in einem kostenlosen Vorgespräch Auskunft darüber, welche Kosten in Ihrem Fall voraussichtlich entstehen.

Verfahrenskosten-, Prozesskosten- und Beratungshilfe

Der Gesetzgeber hat durch Verfahrenskosten-, Prozesskosten- und Beratungshilfe die Möglichkeit geschaffen, dass Zivilprozesse, Scheidungen und außergerichtliche Beratungen eigentlich für jeden erschwinglich sind. Prozesskostenhilfe kann ohne Ratenzahlung bewilligt werden, d. h. der Prozess kostet Sie nichts.

Prozesskostenhilfe kann auch mit Ratenzahlung bewilligt werden, d. h. Sie zahlen dann bis zu 48 Monatsraten an die Justizkasse und wir rechnen nach Ende des Prozesses mit der Justizkasse ab. Sie haben dann zwar keinen kostenlosen Rechtsstreit, aber einen Rechtsstreit mit einem zinslosen Kredit.

Achtung: Die Prozesskostenhilfe bedeutet ausschließlich, dass Ihre eigenen Gerichts- und Anwaltskosten vom Staat finanziert werden. Wenn Sie den Prozess verlieren, müssen Sie (mit Ausnahme des Scheidungsverfahrens und dem Regelfall im Sorge- und Umgangsverfahren) auch bei Prozesskostenhilfe die Kosten des Gewinners zahlen, d. h. dessen Gerichts- und Anwaltskosten.

Für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe müssen Vordrucke ausgefüllt werden, die Sie bei mir erhalten. Sie sollten hierfür bitte Nachweise über Ihr Einkommen und Ihre Belastungen mitbringen.

Beispielrechnung einer Scheidung

Verdienst Ehemann: 1.500,00 EUR netto
Verdienst Ehefrau: 1.000,00 EUR netto
>> gemeinsames Einkommen: 2.500,00 EUR netto.

Der Gegenstandwert beträgt somit 7.500,00 EUR (3 x 2.500,00 EUR).

Im Versorgungsausgleich werden lediglich zwei Renten-Anwartschaften ausgeglichen, also kommen weitere 20 % zum Streitwert hinzu = 1.500,00 EUR

Der gesamte Streitwert beträgt: 9.000,00 EUR

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Rechtsanwältin Ulrike Horn

Hofaue 41, 42103 Wuppertal, Deutschland

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